Erste Änderung der Zweckvereinbarung zum Zwecke der Ableitung und Reinigung der in der Ortsgemeinde Weitersburg anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer vom 14./18.12.1992
zwischen der Stadt Bendorf, Am Stadtpark 1 - 2, 56170 Bendorf
- nachstehend „Stadt“ genannt -
und der Verbandsgemeinde Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar
- nachstehend „Verbandsgemeinde“ genannt -
Art. 1
Die Zweckvereinbarung zum Zwecke der Ableitung und Reinigung der in der Ortsgemeinde Weitersburg anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer vom 14./18.12.1992 wird wie folgt geändert:
| 1. | In § 2 „Rechte und Pflichten“ wird folgender Absatz 2 neu eingefügt: |
| „(2) Die Verbandsgemeinde überträgt der Stadt die Aufgabe der Behandlung und Beseitigung der anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer aus dem Gebiet der Ortsgemeinde Weiterburg nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die Stadt übernimmt diese Aufgabe.“ |
| 2. | Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3 |
| 3. | In § 8 wird der Betrag von DM 5.000,-- ersetzt durch 2.500,00 EUR brutto. |
Art. 2
Diese Änderungsvereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die Beteiligten in Kraft.
Der Abschluss der umseitigen ersten Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bendorf und der Verbandsgemeinde Vallendar vom 10./28.11.2023 über die Ableitung und Reinigung der in der Ortsgemeinde Weitersburg anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässern vom 14./18.12.1992 wird hiermit nach § 12 Absatz 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige unterste gemeinsame Aufsichtsbehörde genehmigt.
Die o.a. öffentlich oder ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse www.vg-vallendar.de abrufbar.