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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus
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Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, wird der Beschluss der Verbandsversammlung vom 20.12.2021 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 des Forstzweckverbandes Vallendar-Weitersburg hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Dem Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter wurde gemäß § 114 Abs. 1 GemO und der Empfehlung der Rechnungsprüfer für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Gemäß Ziffer 2 VV zu § 114 GemO wurde ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt in der Zeit vom

17.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Zimmer 215, II. Stock während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr) öffentlich aus.

Vallendar, 09.01.2025
Der Verbandsvorsteher
Wolfgang Heitmann

Öffentliche Bekanntmachung des Forstzweckverbandes Vallendar/Weitersburg

Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, wird der Beschluss der Verbandsversammlung vom 20.12.2021 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Forstzweckverbandes Vallendar-Weitersburg hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Dem Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter wurde gemäß § 114 Abs. 1 GemO und der Empfehlung der Rechnungsprüfer für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Gemäß Ziffer 2 VV zu § 114 GemO wurde ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt in der Zeit vom

17.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Zimmer 215, II. Stock während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr) öffentlich aus.

Vallendar, 09.01.2025
Der Verbandsvorsteher
Wolfgang Heitmann

Öffentliche Bekanntmachung des Forstzweckverbandes Vallendar/Weitersburg

Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, wird der Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.05.2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 des Forstzweckverbandes Vallendar-Weitersburg hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Dem Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter wurde gemäß § 114 Abs. 1 GemO und der Empfehlung der Rechnungsprüfer für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Gemäß Ziffer 2 VV zu § 114 GemO wurde ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt in der Zeit vom

17.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Zimmer 215, II. Stock während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr) öffentlich aus.

Vallendar, 09.01.2025
Der Verbandsvorsteher
Wolfgang Heitmann

Öffentliche Bekanntmachung des Forstzweckverbandes Vallendar/Weitersburg

Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, wird der Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.05.2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Forstzweckverbandes Vallendar-Weitersburg hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Dem Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter wurde gemäß § 114 Abs. 1 GemO und der Empfehlung der Rechnungsprüfer für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Gemäß Ziffer 2 VV zu § 114 GemO wurde ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt in der Zeit vom

17.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Zimmer 215, II. Stock während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr) öffentlich aus.

Vallendar, 09.01.2025
Der Verbandsvorsteher
Wolfgang Heitmann

Öffentliche Bekanntmachung des Forstzweckverbandes Vallendar/Weitersburg

Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, wird der Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.05.2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Forstzweckverbandes Vallendar-Weitersburg hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Dem Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter wurde gemäß § 114 Abs. 1 GemO und der Empfehlung der Rechnungsprüfer für die ordnungsgemäße

Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Gemäß Ziffer 2 VV zu § 114 GemO wurde ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt in der Zeit vom

17.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Zimmer 215, II. Stock während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr) öffentlich aus.

Vallendar, 09.01.2025
Der Verbandsvorsteher
Wolfgang Heitmann