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Heimat-Echo - Heimat- u Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 30/2022
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Niederwerth

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit seiner Anlage

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit seiner Anlage wurde am 19.07.2022 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit seiner Anlage nach vorheriger Terminabsprache in der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, Vallendar, II. Stock, Zimmer 215, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Alternativ ist der Entwurf unter www.vallendar.eu einsehbar.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Niederwerth haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit seiner Anlage, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, oder elektronisch an finanzen@vg-vallendar.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Vallendar, 20.07.2022  —  Fred Pretz
Bürgermeister