Sehr geehrte Damen und Herren,
in der letzten Ausgabe wurde aufgrund eines Versehens des Verlages ein falscher Abgabenbescheid veröffentlicht. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen. Bitte beachten Sie die folgende Bekanntmachung!
Sehr geehrte Steuerzahlerin,
sehr geehrter Steuerzahler,
wie Sie bereits aus der Veröffentlichung der Haushaltssatzung vom 22.06.2023 entnehmen konnten, hat der Ortsgemeinderat Niederwerth in seiner Sitzung am 30.05.2023 folgende Hebesätze beschlossen:
| Grundsteuer A | 450 % | (bisher 330 %) |
| Grundsteuer B | 565 % | (bisher 395 %) |
| Gewerbesteuer | 400 % | (bisher 365 %) |
Ebenso wurde die Hundesteuer wie folgt beschlossen:
| für den ersten Hund | 80,00 € | (bisher 60,00 €) |
| für den zweiten Hund | 100,00 € | (bisher 80,00 €) |
| für jeden weiteren Hund | 170,00 € | (bisher 150,00 €) |
| für den ersten gefährlichen Hund | 392,00 € | (bisher 372,00 €) |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 560,00 € | (bisher 540,00 €) |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 764,00 € | (bisher 744,00 €) |
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat den Landwirtschaftskammerbeitrag, der mit der Grundsteuer A erhoben wird, ab dem 01.01.2023 von bisher 113% auf 123% festgesetzt.
Da wir sowohl bei der Grundsteuer als auch bei der Hundesteuer auch in Zukunft von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Steuern durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen, hat der Bescheid 2023 (Zustellung erfolgt in den nächsten Wochen), Gültigkeit für alle Folgejahre, bis Ihnen ein neuer Bescheid zugeht.