Anlässlich des bevorstehenden Niederwerther Schützenfestes möchte ich bereits heute darüber informieren, dass vorübergehend für den Zeitraum von Freitag, 26. Juli 2024 bis Montag, 29. Juli 2024 veränderte Situationen bei den ausgeschilderten Parkplätzen P1 und P2 zu beachten sind.
Es gelten dort dann folgende Regelungen:
| 1. | Parkplatz P1 Gesetzweg kann ohne Entrichtung von Parkgebühren genutzt werden. |
| 2. | Parkplatz P2 Abenteuerspielplatz/Schützenplatz kann ohne Entrichtung von Parkgebühren genutzt werden. |
Ab Dienstag, 30. Juli 2024 gelten in den besagten Bereichen dann aber wieder die gewohnten Parkplatzregeln.
Im Sinne einer großartigen Schützenfestveranstaltung danke ich bereits heute für Ihr/Euer Verständnis.