Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am 15.08.2022 die folgenden Abgaben fällig werden:
| Grundsteuer A und B | III. Quartal 2022 |
| Gewerbesteuer | III. Quartal 2022 |
| Kanalgebühren, WKB Oberflächenentwässerung | III. Quartal 2022 |
Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Vallendar:
Sparkasse Koblenz
IBAN: DE77570501200004000048
VR-Bank Rhein-Mosel eG
IBAN: DE78574601170002110481
Nach dem 15.08.2022 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.
Falls Sie die Vorteile eines Einzugsverfahrens nutzen möchten, füllen Sie das nachfolgende SEPA Lastschriftenmandat aus und reichen uns dieses unterschrieben ein.