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Heimat-Echo - Heimat- u Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 31/2022
Aus dem Rathaus
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Fälligkeit der Gebühren, Beiträge und Steuern am 15.08.2022

Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am 15.08.2022 die folgenden Abgaben fällig werden:

Grundsteuer A und B

III. Quartal 2022

Gewerbesteuer

III. Quartal 2022

Kanalgebühren, WKB Oberflächenentwässerung

III. Quartal 2022

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Vallendar:

Sparkasse Koblenz

IBAN: DE77570501200004000048

VR-Bank Rhein-Mosel eG

IBAN: DE78574601170002110481

Nach dem 15.08.2022 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

Falls Sie die Vorteile eines Einzugsverfahrens nutzen möchten, füllen Sie das nachfolgende SEPA Lastschriftenmandat aus und reichen uns dieses unterschrieben ein.

Verbandsgemeindekasse  — 
Fachbereich 1- Finanzen  —  Melanie Bendler
Vallendar, 04.08.2022  —  Kassenverwalterin