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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 32/2025
Aus dem Rathaus
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Vallendar/Weitersburg

für das Haushaltsjahr 2025 vom 01.08.2025

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der 1. Änderung der Verbandsordnung vom 20.12.2021, § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung am 20.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach

Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 01.08.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

193.130 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

193.130 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

0 €

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

182.180 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

150.950 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

31.230 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

31.230 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

- 31.230 €

Finanzierungstätigkeit auf

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf1)

182.180 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf1)

182.180 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf

0 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

zusammen auf

0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage, die der Forstzweckverband zur Deckung seiner Ausgaben gem. § 7 der Verbandsordnung erhebt, wird auf 124.660 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf

die Stadt Vallendar

103.657,28 €

die Ortsgemeinde Weitersburg

21.002,72 €

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 0,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 0,00 € und zum 31.12.2025 0,00 €

Vallendar, den 01.08.2025
gezeichnet
Wolfgang Heitmann, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 7 KomZG i. V. m. § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.08.2025 bis 18.08.2025 während den Dienstzeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 215, öffentlich aus.