Die Verbandsversammlung hat aufgrund der 1. Änderung der Verbandsordnung vom 20.12.2021, § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung am 20.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach
Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 01.08.2025 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 193.130 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 193.130 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | 0 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 182.180 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 150.950 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 31.230 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 € |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus | |
| Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 0 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 31.230 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus | - 31.230 € |
| Finanzierungstätigkeit auf | |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf1) | 182.180 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf1) | 182.180 € |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes | |
| im Haushaltsjahr auf | 0 € |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 0 € |
| zusammen auf | 0 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 €.
Die Verbandsumlage, die der Forstzweckverband zur Deckung seiner Ausgaben gem. § 7 der Verbandsordnung erhebt, wird auf 124.660 € festgesetzt. Hiervon entfallen auf
| die Stadt Vallendar | 103.657,28 € |
| die Ortsgemeinde Weitersburg | 21.002,72 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 0,00 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 0,00 € und zum 31.12.2025 0,00 €
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 7 KomZG i. V. m. § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 08.08.2025 bis 18.08.2025 während den Dienstzeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 215, öffentlich aus.