Haushaltssatzung der Jagdgenossenschaft Vallendar für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 6 Nr. 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Vallendar vom 29. März 2012 in Verbindung mit § 95 ff. GemO wird auf Beschluss der Genossenschaftsversammlung vom 06.08.2026 für das Haushaltsjahr 2026 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Festgesetzt werden
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 12.600 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.810 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | - 210 € |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 12.600 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 12.810 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 210 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 12.350 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 12.120 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 210 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 24.950 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 24.950 € |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 € |
§ 2
Eine Umlage gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Vallendar wird von den Jagdgenossen nicht erhoben.
Die Einnahmen und Ausgaben werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Ausfertigungsvermerk:
Die Legalität und Authentizität des Satzungsverfahrens werden bestätigt. Die vorstehende Satzung wird hiermit zur Veröffentlichung ausgefertigt.
Hinweis:
Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend machen hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung am 24. April 2026 auch den Jagdpachtverteilungsplan 2026 beschlossen hat.
Ebenso wird gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, der Beschluss der Jagdgenossenschaft vom 06.08.2026 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 der Jagdgenossenschaft Vallendar hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Dem Jagdvorsteher und den ihn vertretenden Beisitzern wurde auf Empfehlung der Kassenprüfer für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2025 Entlastung erteilt.
In der Zeit vom
13. August bis einschließlich 27. August 2026
liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Zimmer 205, II. Stock, zu jedermanns Einsicht offen:
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026
2. Jagdpachtverteilungsplan 2026
3. Jahresrechnung 2025