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Heimat-Echo - Heimat- u Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 34/2022
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung für den Friedhof „Friedhofstraße“ der Ortsgemeinde Weitersburg

I. Aufruf zur Räumung von Wahlgrabstätten

Die Ruhefristen und die Nutzungsrechte der nachfolgend aufgeführten Wahlrabsttätten auf dem Friedhof „Friedhofstraße“ in Weitersburg sind abgelaufen bzw. werden bis Ende 2022 ablaufen:

Öffentliche Bekanntmachung für den Friedhof „Rheinblick“ der Ortsgemeinde Weitersburg

I. Aufruf zur Räumung von Reihengräbern

Die Ruhefristen und die Nutzungsrechte der nachfolgend aufgeführten Reihengrabstätten auf dem Friedhof „Rheinblick“ in Weitersburg sind abgelaufen bzw. werden bis Ende 2022 ablaufen:

Den Verfügungsberechtigten / Nutzungsberechtigten der vorgenannten Grabstätten zu I. und II. wird gemäß § 25 Absatz 3 der geltenden Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg die Gelegenheit gegeben, die Grabmale sowie sonstige Grabeinfassungen, Grabausstattungen und Fundamente bis zum 31. Dezember 2022 ordnungsgemäß zu entfernen und zu entsorgen.

Die Grabstätten, die bis zum Ablauf der genannten Frist nicht geräumt sind, werden danach auf Kosten der jeweiligen Verantwortlichen abgeräumt. Die vorhandenen Grabmale, Grabeinfassungen und -Ausstattungen gehen dann entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Weitersburg über.

Die Kosten für die Räumung hat der jeweilige Nutzungsberechtigte zu tragen.

Wir bitten die Betroffenen der genannten Grabstätten um ihr Verständnis für die o.a. Maßnahmen.

II. Aufruf zur Pflege von Grabstätten

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Weitersburg befinden sich leider Grabstätten, die nicht gemäß den Bestimmungen der geltenden Friedhofssatzung hergerichtet, gepflegt sowie unterhalten werden.

Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten werden gebeten, ihrer Verpflichtung nachzukommen und die Gräber bis zum 31. Dezember 2022 herzurichten (Anbringen von Grabeinfassungen und Grabdenkmälern, Pflege der Bepflanzungen etc.).

Die Grabstätten, die bis zum Ablauf der genannten Frist nicht hergerichtet sowie gepflegt und älter als 5 Jahre sind, werden dann auf Kosten der jeweiligen Verantwortlichen abgeräumt. Eventuell vorhandene Grabmale, Grabeinfassungen und -Ausstattungen gehen dann entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über.

Die Kosten für die Räumung hat der jeweilige Nutzungsberechtigte zu tragen.

Bei Rückfragen stehen wir den Verfügungsberechtigten / Nutzungsberechtigten der Grabstätten gerne unter den Telefon-Nummern 0261-6503-137 oder 0261/6503-147 (Friedhofsverwaltung) zur Verfügung.

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