Geltungsbereich einfacher Bebauungsplan „Nördliche Rheinstraße“
Bekanntmachung
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers durch die Änderung der Homepage wird diese Bekanntmachung wiederholt. Der vormals angegebene Auslegungszeitraum wurde entsprechend geändert.
Die bereits der Verwaltung vorliegenden Anregungen müssen nicht nochmals eingereicht werden. Sie behalten Ihre Gültigkeit des fristgerechten Zugangs.
Der Stadtrat Vallendar hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 den Beschluss zur erneuten Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfs „Nördliche Rheinstraße“ gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. § 13 BauGB gefasst. Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Planteilen abgegeben werden dürfen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt. Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Stadt Vallendar öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 4a (3) BauGB wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes „Nördliche Rheinstraße“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, in der Zeit von Freitag, 01.09.2023 bis einschließlich Freitag, 15.09.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathaus, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von
montags - freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und
zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt. Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar (www.vg-vallendar.de - Aktuelles - Öffentliche Bekanntmachungen & Ausschreibungen).
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder Mail an: bauleitplanung@vg-vallendar.de) bei der Verbandsgemeinde Vallendar eingereicht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den einfachen Bebauungsplan „Nördliche Rheinstraße“ unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass bei der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Nördliche Rheinstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB auf eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB verzichtet wird.
In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Nördliche Rheinstraße“ durch eine fett gedruckte Linie umgrenzt.
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