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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 34/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Zweite Änderung der Zweckvereinbarung über die Übernahme von Abwässern aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Vallendar vom 30.11.1987/18.12.1987 in der Fassung vom 17.04.2002

zwischen der Verbandsgemeinde Vallendar Rathausplatz 13, 56179 Vallendar

- nachstehend „Verbandsgemeinde“ genannt -

und der

Stadt Koblenz

Postfach 201551, 56015 Koblenz

- nachstehend „Stadt“ genannt -

Art. 1

Die Zweckvereinbarung über die Übernahmen von Abwässern vom 30.11.1987/18.12.1987 in der Fassung vom 17.04.2002 wird wie folgt geändert:

§ 1 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 1 Aufgabenübertragung

Die Verbandsgemeinde überträgt der Stadt Koblenz die Aufgabe der Übernahme der Abwässer aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde in die Kläranlage der Stadt sowie die Behandlung dieser Abwässer in der Kläranlage der Stadt. Die Abwässer aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde beinhalten auch die auf das Gebiet der Verbandsgemeinde geleiteten Abwässer aus den Stadtteilen Arenberg/Immendorf und Teilen der Fritschkaserne. Die Stadt übernimmt diese Aufgabe.“

Art. 2

Diese Änderungsvereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die Beteiligten in Kraft.

Vallendar, den 12.05.2023  —  Koblenz, den 10.05.2023
Für die Verbandsgemeinde Vallendar  —  Für die Stadt Koblenz
Fred Pretz  —  David Langner
Bürgermeister  —  Oberbürgermeister

Die vorstehende Änderung der Zweckvereinbarung vom 23.05.2023 über die Einleitung und Behandlung der Abwässer aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Vallendar in die Kläranlage der Stadt Koblenz wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.:
Trier, den 26.07.2023 (Siegel)
Im Auftrag
Martin Schulte

Die o.a. öffentlich oder ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse www.vg-vallendar.de abrufbar.