Titel Logo
Heimat-Echo - Heimat- u Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 35/2022
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederwerth für das Haushaltsjahr 2022 vom 24.08.2022

Öffentliche Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederwerth für das Haushaltsjahr 2022 vom 24.08.2022

Der Gemeinderat hat am 11.08.2022 aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 22.08.2022 bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

Zinslose Kredite von bisher 0 € auf 0 €

Verzinste Kredite von bisher 190.200 € auf 250.200 €

Zusammen von bisher 190.200 € auf 250.200 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt von bisher 0 € auf 85.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 0 € auf 85.000 €.

Alle übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 23.03.2022 bleiben unverändert.

Niederwerth, den 24.08.2022  —  Der Erste Ortsbeigeordnete
Helmut Klöckner

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 95 Abs. 4 Nr. 1 und 102 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt.

Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 der Ortsgemeinde Niederwerth liegt in der Zeit vom 02.09.2022 bis einschließlich 15.09.2022 im Rathaus der Verbandsgemeinde Vallendar, Rathausplatz 13, nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 0261/6503-197), öffentlich aus.

Eine Einsichtnahme kann auch über unsere Homepage www.vallendar.eu unter der Rubrik „Bürgerservice/Haushaltspläne“ erfolgen.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hinweis nach § 27 a VwVfG

Die o.a. öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage unter der Adresse www.vallendar.eu abrufbar.

Vallendar, den 24.08.2022  — Der Beigeordnete
der Verbandsgemeinde Vallendar
Bernd Schemmer