Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für Rheinland-Pfalz (KWO) vom 11. Okt. 1983 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Oktober 2015 (GVBl. S. 365), wird hiermit bekannt gemacht, dass Herr Udo Wenz sein Mandat mit Wirkung vom 04.07.2024 niedergelegt hat.
Entsprechend des Wahlvorschlages der FWG-Fraktion und des Ergebnisses der Kommunalwahl wurde Herr Marco Risch gemäß § 45 KWG als Ersatzperson einberufen.