Öffentliche Bekanntmachung: Ersatznachfolge im Ortsgemeinderat
Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für Rheinland-Pfalz (KWO) vom 11. Okt. 1983 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Oktober 2015 (GVBl. S. 365), wird hiermit bekannt gemacht, dass Herr Daniel Rapp sein Mandat mit Wirkung vom 26.08.2024 niedergelegt hat.
Entsprechend des Wahlvorschlages der Freien Liste und des Ergebnisses der Kommunalwahl wurde Herr Sascha Jakat gemäß § 45 KWG als Ersatzperson einberufen.