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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 37/2024
Aus dem Rathaus
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12. Änderung HS Weitersburg

12. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weitersburg vom 09.09.2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 7 und 8 Landesverordnung zur Durchführung er Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weitersburg, in der derzeit geltenden Fassung, wird wie folgt geändert:

Innerhalb des § 7 Abs. 1 wird die Zahl der Beigeordneten von zwei auf drei erhöht, sodass dieser wie folgt lautet:

Die Zahl der Beigeordneten beträgt 3.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Weitersburg, den 09.09.2024
Gez.
Udo Wenz
Ortsbürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Die Legalität und Authentizität des Satzungsverfahrens wird bestätigt. Die vorstehende Satzung wird hiermit zur Veröffentlichung ausgefertigt.

Weitersburg, den 10.03.2014
Gez.
Udo Wenz
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend machen hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hinweis nach § 27 a VwVfG:

Die o. a. öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse

www.vg-vallendar.de abrufbar.