Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 7 und 8 Landesverordnung zur Durchführung er Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weitersburg, in der derzeit geltenden Fassung, wird wie folgt geändert:
Innerhalb des § 7 Abs. 1 wird die Zahl der Beigeordneten von zwei auf drei erhöht, sodass dieser wie folgt lautet:
Die Zahl der Beigeordneten beträgt 3.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Die Legalität und Authentizität des Satzungsverfahrens wird bestätigt. Die vorstehende Satzung wird hiermit zur Veröffentlichung ausgefertigt.
Hinweis:
Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hinweis nach § 27 a VwVfG:
Die o. a. öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse
www.vg-vallendar.de abrufbar.