Gemäß § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 i.V.m. § 8 DVO zu § 27 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zur Zeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat Vallendar den Jahresabschluss – Abwasserbeseitigung – für das Wirtschaftsjahr 2024 in der Sitzung am 11.09.2025 festgestellt hat. Die Jahresbilanz schließt per 31.12.2024 auf der Aktiv- und der Passivseite mit 14.500.439,70 € ab. Der Jahresverlust 2024 in Höhe von 13.981,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der festgestellte Jahresbericht, der Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Bilanzprüfers liegen in der Zeit vom 22. September bis 30. September 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann nur nach vorheriger Terminabsprache (0261/6503-188) erfolgen.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133) wird auf folgendes hingewiesen: Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung (§ 35 GemO) und die Einladung und Tagesordnung von Sitzungen des Rates (§ 34 Gem0) verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften des Jahresabschlusses gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht. |