Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für Rheinland-Pfalz (KWO) vom 11. Okt. 1983 (GVBI. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Oktober 2015 (GVBI. S. 365), wird hiermit bekannt gemacht, dass Herr Marko Kessler sein Mandat mit Wirkung zum 04.09.2022 niedergelegt hat.
Entsprechend dem Wahlvorschlag der FWG-Fraktion und dem Ergebnis der Kommunalwahl hat Herr Berthold Damm das Ratsmandat angenommen und wird als Ersatzperson einberufen.