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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 39/2026
Aus dem Rathaus
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Satzung

zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Vallendar vom 18. August 2026

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Stadt Vallendar, in der derzeit geltenden Fassung, wird wie folgt geändert:

§ 9 Absatz 1

Die dem Stadtbürgermeister gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO zustehende monatliche Aufwandsentschädigung wird um 30 % erhöht.

§ 2

Diese Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Vallendar, den 18.08.2026
Gez.
Wolfgang Heitmann
Stadtbürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Die Legalität und Authentizität des Satzungsverfahrens werden bestätigt. Die vorstehende Satzung wird hiermit zur Veröffentlichung ausgefertigt.

Vallendar, den 18.08.2026
Gez.
Wolfgang Heitmann
Stadtbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend machen hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hinweis nach § 27 a VwVfG

Die o.a. öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse

www.vallendar.eu

abrufbar.