Titel Logo
Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Nördliche Rheinstraße“ der Stadt Vallendar

Geltungsbereich einfacher Bebauungsplan „Nördliche Rheinstraße“

Bekanntmachung

Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Nördliche Rheinstraße“ der Stadt Vallendar

hier: Beschluss zur Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der derzeit gültigen Fassung

Der Stadtrat Vallendar hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 den Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Nördliche Rheinstraße“ angenommen und die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß 3 (2) BauGB wird der Entwurf des einfachen Bebauungsplans „Nördliche Rheinstraße“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Zeit von Montag, 06.02.2023 bis einschließlich Freitag, 10.03.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathaus, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von

montags - freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

und

zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt. Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar (www.vallendar.eu - Bauen - Bekanntmachungen).

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder Mail) bei der Verbandsgemeinde Vallendar eingereicht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den einfachen Bebauungsplan „Nördliche Rheinstraße“ unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass bei der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Nördliche Rheinstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB auf eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB verzichtet wird.

In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist der Geltungsteilbereich des einfachen Bebauungsplans Nördliche Rheinstraße“ durch eine fett gedruckte Linie umgrenzt.

56179 Vallendar, 20.01.2023  —  Fred Pretz
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar  —  Bürgermeister