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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 40/2022
Aus dem Rathaus
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Information zur Neufassung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Vallendar

Der Verbandsgemeinderat Vallendar hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 die Neufassung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung beschlossen.

Änderungen/Hinweise zur Entgeltsatzung ab 01.01.2023:

1.) Niederschlagswasser, das als Brauchwasser verwendet und eingeleitet wird, bleibt zukünftig bei der Gebührenveranlagung unberücksichtigt (§ 21 Absatz 2).

Demnach wird das eingeleitete Schmutzwasser, welches bei der Nutzung von Niederschlagswasser aus Zisternen für z. B. Toilettenspülung, Waschmaschine entsteht, nicht mehr zur Gebührenveranlagung herangezogen. Die Zählerstände sind ab dem Veranlagungsjahr 2023 nicht mehr zu melden. Die Zählerstände für 2022 sind bis zum 15.01.2023 zu melden.

Die Verwaltung möchte hier Anreize für ein umweltschonendes Verhalten (Einsparung Frischwasser) bieten.

2.) Für die Befüllung von Teich-, Schwimm- oder Poolanlagen ist eine Reduzierung von Wassermengen nicht möglich, auch wenn ein Gartenzähler installiert ist.

Bei Poolwasser handelt es sich um in seiner Eigenschaft verändertes Wasser und somit um Schmutzwasser im Sinne des § 2 Nr. 3 der Allgemeinen Entwässerungssatzung (§ 54 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 58 Landeswassergesetz) und ist zwingend der Kanalisation zuzuführen. Aus diesem Grund war und ist eine Befüllung über den „Gartenzähler“ nicht zulässig (§ 21 Absatz 7).

3.) § 21 Absatz 4 beinhaltet einen Abzug von 10 % der Wassermenge die bei der Gebührenveranlagung zu Grunde gelegt wird. Das bedeutet, dass jedem Haushalt, der zur Schmutzwassergebühr (Kanalgebühr) veranlagt wird, 10 % seiner Wassermenge gekürzt wird. Da die gemeldeten Verbräuche der „Gartenzähler“ in den meisten Fällen unter dem 10 %igen Abzug liegt, ist eine Meldung zukünftig nicht mehr notwendig.

Beispiel:

Verbrauch 100 m³ -> 10 % Abzug = 10 m³ (10.000 Liter)

Sofern der Wasserverbrauch des „Gartenzählers“ unter den 10 m³ liegt, ist eine Meldung nicht erforderlich. Es wird von einer teuren Installation von „Gartenzählern“ abgeraten, sofern sich der Verbrauch unterhalb der Abzugsmenge bewegt.

Der 10%ige Abzug hat jedoch zur Folge, dass sich die Schmutzwassergebühr um eben diese 10 % erhöhen wird.

Beispiel bei einer unterstellten Schmutzwassergebühr von 2,00 € je m³:

3 Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 100 m³

-

Kanalgebühr ohne 10 % Ermäßigung (bisherige Satzungsregelung)

100 m³ x 2,00 € = 200 €

-

Kanalgebühr mit 10 % Ermäßigung (neue Satzungsregelung ab 2023)

90 m³ x 2,20 € = 198 €

Hinweis:

Somit entfällt für die Abgabenpflichtigen, deren Verbrauch des „Gartenzählers“ unter 10 % der Jahresfrischwassermenge liegt, der kostenintensive Einbau und der turnusmäßige Wechsel (alle 6 Jahre) der geeichten Wasserzähler („Gartenzähler“) und die jährliche Meldung der Zählerstände (bis 15.01. des Jahres) an die Verwaltung.

Für Rückfragen steht die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar (Frau Stein; Tel. 0261/6503-160; Mail: abwasserabgaben@vg-vallendar.de) zur Verfügung.

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