Der Stadtrat von Vallendar hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Absatz 3, 5 Absatz 2 und 6 Absatz Satz des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzungsänderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
(1) Bei Zeile 5, 6 wird folgender Satz gestrichen:
Die Verleihung des Nutzungsrechtes ist bei Eintritt eines Sterbefalles möglich,
§ 21, Abs. 1 a) und a) b) Zusätzliche Besondere Gestaltungsvorschriften für Urnengräber mit Kissenstein (pflegefrei)
Bei jeweils Zeile 3 wird folgendes Wort eingefügt:
mindestens
§ 21 b Zusätzliche Besondere Gestaltungsvorschriften für pflegefreie Sarggraber:
Bei Zeile wird folgendes Wort eingefügt:
mindestens
Die 1. Anderungssatzung tritt am 18.10.2024 nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfatz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen die unter Verletzung von Vorfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Das gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung. die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |
Hinweis nach § 27 a VWVfG: Die o.a. öffentlich oder ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse www.vg-vallendar.de abrufbar.