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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 43/2022
Aus dem Rathaus
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Aufstellung des Bebauungsplanes „Südliche Hauptstraße“ der Ortsgemeinde Urbar

Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Südliche Hauptstraße“ der Ortsgemeinde Urbar

hier: Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB in der derzeit gültigen Fassung

Der Ortsgemeinderat Urbar hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 den Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Südliche Hauptstraße“ sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB i.V.m § 13 BauGB gefasst.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Hauptstraße“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, in der Zeit von Montag, 07.11.2022 bis einschließlich Freitag, 09.12.2022, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathaus, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von

montags - freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

und zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt. Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar (www.vallendar.eu - Bauen - Bekanntmachungen).

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder Mail) bei der Verbandsgemeinde Vallendar eingereicht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Südliche Hauptstraße“ unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans Südliche Hauptstraßeim vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB auf eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB verzichtet wird.

In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist der Geltungsteilbereich des Bebauungsplans „Südliche Hauptstraße“ durch eine fett gedruckte Linie umgrenzt.

56179 Vallendar, 18.10.2022  —  i.V. Bernd Dobkowitz
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar  —  Erster Beigeordneter