Erneute Veröffentlichung wegen des Falschabdruckes im Heimat-Echo in der Ausgabe vom 17.10.2024
Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Vallendar vom 25.10.2023
Der Stadtrat von Vallendar hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Absatz 3, 5 Absatz 2 und 6 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende 1. Satzungsänderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
§ 15 Wahlgrabstätten
(1) Bei Zeile 5, 6 wird folgender Satz gestrichen:
Die Verleihung des Nutzungsrechtes ist nur bei Eintritt eines Sterbefalles möglich.
Artikel 2
§ 21, Abs. 1 a) und b) Zusätzliche Besondere Gestaltungsvorschriften für Urnengräber mit Kissenstein (pflegefrei)
Bei jeweils Zeile 3 wird folgendes Wort eingefügt:
mindestens
Artikel 3
§ 21 b Zusätzliche Besondere Gestaltungsvorschriften für pflegefreie Sarggräber:
Bei Zeile 3 wird folgendes Wort eingefügt:
mindestens
Artikel 4
Die 1. Änderungssatzung tritt am 25.10.2024 nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Das gilt nicht, wenn
| 1. | Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |
Hinweis nach § 27 a VwVfG: Die o.a. öffentlich oder ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse www.vg-vallendar.de abrufbar.