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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 43/2024
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung - 1. Änderung Friedhofssatzung 2024

Erneute Veröffentlichung wegen des Falschabdruckes im Heimat-Echo in der Ausgabe vom 17.10.2024

Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Vallendar vom 25.10.2023

Der Stadtrat von Vallendar hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Absatz 3, 5 Absatz 2 und 6 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende 1. Satzungsänderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 15 Wahlgrabstätten

(1) Bei Zeile 5, 6 wird folgender Satz gestrichen:

Die Verleihung des Nutzungsrechtes ist nur bei Eintritt eines Sterbefalles möglich.

Artikel 2

§ 21, Abs. 1 a) und b) Zusätzliche Besondere Gestaltungsvorschriften für Urnengräber mit Kissenstein (pflegefrei)

Bei jeweils Zeile 3 wird folgendes Wort eingefügt:

mindestens

Artikel 3

§ 21 b Zusätzliche Besondere Gestaltungsvorschriften für pflegefreie Sarggräber:

Bei Zeile 3 wird folgendes Wort eingefügt:

mindestens

Artikel 4

Die 1. Änderungssatzung tritt am 25.10.2024 nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Vallendar, 09.10.2024
Wolfgang Heitmann, Stadtbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Das gilt nicht, wenn

1.

Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hinweis nach § 27 a VwVfG: Die o.a. öffentlich oder ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet unter der Adresse www.vg-vallendar.de abrufbar.