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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 44/2022
Aus dem Rathaus
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Fälligkeit der Gebühren, Beiträge und Steuern am 15.11.2022

Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am 15.11.2022 die folgenden Abgaben fällig werden:

Grundsteuer A und B

IV. Quartal 2022

Gewerbesteuer

IV. Quartal 2022

WKB öffentl. Verkehrsanlagen

IV. Quartal 2022

Kanalgebühren, WKB Oberflächenentwässerung

IV. Quartal 2022

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Vallendar:

Sparkasse Koblenz

IBAN: DE77570501200004000048

VR-Bank Rhein-Mosel eG

IBAN: DE78574601170002110481

Nach dem 15.11.2022 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungs-zwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

Falls Sie die Vorteile eines Einzugsverfahrens nutzen möchten, füllen Sie das nachfolgende SEPA Lastschriftenmandat aus und reichen uns dieses unterschrieben ein.

Verbandsgemeindekasse  — 
Fachbereich 1- Finanzen  —  Melanie Bendler
Vallendar, 03.11.2022  —  Kassenverwalterin