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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 44/2024
Aus dem Rathaus
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Zur Vorbereitung des förmlichen Umlegungsverfahrens hatte das zuständige Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück am Dienstag, 22.10.24, zu einer Anhörung gem. § 47 Baugesetzbuch (BauGB) eingeladen. Diese fand im Saal des Gasthauses „Zur Rheinschanz“ in Niederwerth statt. Der Einladung waren ca. 70 interessiert Personen gefolgt, sodass der Gaststättensaal sehr gut gefüllt war.

Nach der Begrüßung aller Teilnehmer/-innen, wurde der Ablauf eines solchen Umlegungsverfahrens durch die Gastgeber erläutert. Dabei wurde vor allem über das Ziel und den Zweck des Verfahrens, die Abfindungsgrundsätze, die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie die Rechtsgrundlagen der Umlegung informiert.

Anschließend bestand für die Anwesenden die Möglichkeit sich zu äußern bzw. auch einfach Fragen zu stellen. Wegen der von den Mitarbeiterinnen des Mayener Vermessungs- und Katasteramtes sehr gut vorgetragenen Präsentation, blieben die Nachfragen an dem Abend überschaubar. In diesem Zusammenhang konnte jedoch die Gelegenheit genutzt werden, um einigen in der Öffentlichkeit kursierenden Gerüchten zu begegnen. So wurde vom Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung nochmals eindeutig klargestellt, dass die zeitliche Rücktrittsklausel in den unterzeichneten Notarverträgen eingehalten wird. Insofern besteht die Maxime zur zeitlichen Bauverpflichtung auch weiterhin fort. Zur Mutmaßung einer angeblich schon erfolgten „Mauschelei bei der Bauplatzvergabe“ fand die Vertreterin der Katasterverwaltung sehr deutliche Worte. Schließlich ist noch niemandem ein Bauplatz zugesprochen worden, da dies rechtlich nur nach erfolgreicher Durchführung des -gerade erst bevorstehenden- Umlegungsverfahrens gem. BauGB möglich ist.

Zum Abschluss wurde noch mitgeteilt, dass der bereits gewählte Umlegungsausschuss seine Arbeit im November 2024 aufnehmen wird.

Herzliche Grüße
Horst Klöckner, Ortsbürgermeister