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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 44/2025
Aus dem Rathaus
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

In der Gemarkung Niederwerth, Flur 6, Flurstück 271 (Lagebezeichnung „Am Still“) wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00156377/2024 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis kann in der Zeit vom 06.11.2025 bis 08.12.2025 beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Dienstort Simmern, (Hüllstraße 7-9, 55469 Simmern) eingesehen werden. Die Kontaktaufnahme kann während den Öffnungszeiten (Mo. – Do. von 8.00 bis 15.30 Uhr, Fr. von 8.00 bis 13.00 Uhr über Telefon (02651/9582-0) oder E-Mail (vermka-oeh@vermkv.rlp.de)) aufgenommen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://vermka-osteifel- hunsrueck.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden

Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen

erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück finden Sie unter https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/wichtige- informationen/elektronische-kommunikation.

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
Im Auftrag
gez. Martin Kulhanek
(Vermessungsrat)