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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 46/2024
Aus dem Rathaus
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Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am

15.11.2024 die folgenden Abgaben fällig werden:

Grundsteuer A und B

IV. Quartal 2024

Gewerbesteuer

IV. Quartal 2024

WKB öffentl. Verkehrsanlagen

IV. Quartal 2024

Schmutzwassergebühren, WKB Niederschlagswasser

IV. Quartal 2024

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Vallendar:

Sparkasse Koblenz

IBAN: DE77570501200004000048

VR-Bank RheinAhrEifel eG

IBAN: DE23577615914156866300

Nach dem 15.11.2024 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungs-zwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

Verbandsgemeindekasse

Fachbereich 4 - Finanzen

Vallendar, 14.11.2024
gez. Melanie Bendler
Kassenverwalterin