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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 46/2025
Aus dem Rathaus
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Fälligkeit der Gebühren, Beiträge und Steuern am 15.11.2025

Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am 15.11.2025 die folgenden Abgaben fällig werden:

Grundsteuer A und B

IV. Quartal 2025

Gewerbesteuer

IV. Quartal 2025

WKB öffentl. Verkehrsanlagen

IV. Quartal 2025

Schmutzwassergebühren, WKB Niederschlagswasser

IV. Quartal 2025

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig, unter Angaben der Bürger- und Buchungsnummer, auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeinde Vallendar:

Sparkasse Koblenz

IBAN: DE77570501200004000048

VR-Bank RheinAhrEifel eG

IBAN: DE23577615914156866300

Nach dem 15.11.2025 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungs-zwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

Nutzen Sie zur Begleichung Ihrer Steuern und Gebühren die einfache, sichere und bequeme Zahlungsmethode der Einzugsermächtigung.

Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vallendar unter

www.vg-vallendar.de/bankverbindungen.

Verbandsgemeindekasse
Fachbereich 4 - Finanzen
Vallendar, 13.11.2025
gez. Melanie Bendler, Kassenverwalterin