In der Gemarkung Vallendar, Flur 19, Flurstücke 308/4,314/9 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 04.11.2025 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
| Die bestehenden und die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt. | |
| Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt. |
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 14.11.2025 bis 02.12.2025. bei Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kevin Roth, Kastorbachstraße 14, 56330 Kobern-Gondorf ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr) eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
01/2023 Verm.Vordr. LKE16
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter https://roth-verm.eu/home/oeffentliche-bekanntmachungen-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes |
| oder | |
| 2. | schriftlich oder zur Niederschrift bei Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kevin Roth, Kastorbachstraße 14, 56330 Kobern-Gondorf |
erhoben werden.
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kevin Roth finden Sie unter www.roth-verm.eu