Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für Rheinland-Pfalz (KWO) vom 11. Okt. 1983 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Oktober 2015 (GVBl. S. 365), wird hiermit bekannt gemacht, dass Herr Helmut Klöckner aufgrund seines Todes mit Wirkung vom 25.10.2023 aus dem Verbandsgemeinderat ausgeschieden ist.
Entsprechend dem Wahlvorschlag der FWG-Fraktion und dem Ergebnis der Kommunalwahl wurde Frau Elke Zengler gemäß § 45 KWG als Ersatzperson einberufen.