Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vallendar
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 21.11.2024 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt gem. § 97 (1) der Gemeindeordnung (GemO) mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung in der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, Vallendar, II. Stock, Zimmer 216, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Vallendar haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen (22.11.-06.12.2024) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, oder elektronisch an haushalt@vg-vallendar.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat Vallendar wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |