hier: Beschluss zur erneuten Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung.
Der Stadtrat Vallendar hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 den Beschluss zur erneuten Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfs „Alte Stadthalle“ gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. § 13a BauGB gefasst. Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Planteilen abgegeben werden dürfen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt. Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Stadt Vallendar öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 4a (3) BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Stadthalle“, bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, schalltechnische Untersuchung sowie der artenschutzrechtlichen Vorprüfung in der Zeit von
Freitag, 06.12.2024 bis einschließlich
Freitag. 20.12.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathaus, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von
montags – freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und
zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt. Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar (www.vg-vallendar.de ► Bauen ► Bekanntmachungen).
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder Mail) bei der Verbandsgemeinde Vallendar eingereicht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Alte Stadthalle“ unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Alte Stadthalle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB verzichtet wird.
In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Alte Stadthalle“ durch eine fett gedruckte Linie umgrenzt.