Mit der Einführung des § 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz am 6. April 2021 wurde eine gesetzliche Grundlage zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen geschaffen, unabhängig von der erwarteten Besucherzahl. Der Veranstalter ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht verantwortlich, die örtliche Ordnungsbehörde erstellt und überwacht die Veranstaltungsauflagen.
Die Anzeige einer Veranstaltung bei der örtlichen Ordnungsbehörde dient u.a. der Einplanung von Personal zur Sicherheit vor Ort. Die Veranstaltungsgenehmigung wird vorab den entsprechenden Leitstellen mitgeteilt, damit bei einem Schadensereignis die sofortige Handlungsfähigkeit der Einsatzkräfte sichergestellt wird. Aus diesen genannten Gründen besteht in der Verbandsgemeinde Vallendar die Anzeigepflicht jeder Veranstaltung, welche öffentlich für Teilnehmer zugänglich ist.
Die Erhebung entsprechender Gebühren ergibt sich aus dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit jeder Gemeinde. Gemäß Gemeindeordnung hat eine Gemeinde unter dem Aspekt des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge zu beschaffen. Es gibt weiterhin unterschiedliche gesetzlich vorgegebene Gebührenrahmen für z.B. die Erteilung einer Gestattung nach dem Gaststättengesetz, einer Ausnahme nach der Straßenverkehrs-Ordnung oder einer Ausnahme nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz.
Die Anwendung der komplexen, zum Teil Jahrzehnte alten, aber auch neueren Rechtsvorgaben führen manchmal zu Unverständnis bei Vereinen und Organisationen bis hin zur Wahrnehmung unterschiedlicher Handhabungen. Aus den o.g. Gründen wird dieser Rechtsrahmen derzeitig verwaltungsseitig detailliert aufbereitet und in ein ganzheitliches Konzept überführt. Da diese Ausarbeitung sehr umfangreich ist, werden bis zum 31. März 2024 alle geplanten und bereits angezeigten nicht-kommerziellen (!) Veranstaltungen von den Gebühren befreit. Es werden nach Fertigstellung des neuen Konzeptes in einer öffentlichen Informationsveranstaltung alle Vereine und Organisationen über die neue Anmelde- und Erhebungspraxis von Gebühren informiert und die Regelungen transparent auf der Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar veröffentlicht.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Graser (0261/6503-166) und Herr Neuroth (0261/6503-131) vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Vallendar telefonisch sowie per Mail unter ordnungsamt@vg-vallendar.de gerne zur Verfügung.