Aufgrund des § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für Rheinland-Pfalz (KWO) vom 11. Oktober 1983 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Oktober 2015 (GVBl. S. 365), wird hiermit bekannt gemacht, dass Herr Jürgen Grezla sein Mandat als Ratsmitglied im Ortsgemeinderat Urbar mit Wirkung vom 15.01.2025 niedergelegt hat.
Entsprechend des Wahlvorschlages der CDU-Fraktion und des Ergebnisses der Kommunalwahl wurde Herr Volker Hartenfels gemäß § 45 KWG als Ersatzperson einberufen.