Am Abend fanden im Bürgerhaus zwei öffentliche/nichtöffentliche Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik (ATU) und des Hauptausschusses (HA) statt.
Zunächst trafen sich um 19.00 Uhr beide Ausschüsse zu einer gemeinsamen, nichtöffentlichen Sitzung.
Im Tagesordnungspunkt 1 (TOP 1) wurde zunächst eingehend über den Text einer Vertragsangelegenheit diskutiert. Vorbehaltlicher der Klärung vertraglicher Inhalte durch die Verwaltung stimmten beide Ausschüsse dem Vertragstext einstimmig zu.
Nachdem der Bürgermeister in TOP 3 drei Mitteilungen erläutert hatte, ging diese Sitzung ohne Anfragen der Ausschussmitglieder um 19.41 Uhr zu Ende.
Direkt im Anschluss tagte der HA allein in öffentlicher Sitzung. Hier waren erfreulicherweise auch wieder Zuschauer anwesend.
Zunächst wurde die Tagesordnung geändert. Ein dringlicher Antrag der Verwaltung wurde mit 7x Ja und 2x Nein mehrheitlich zugelassen.
Nachdem in TOP 1, der Einwohnerfragestunde, keine Fragen gestellt wurden, schritt man zu TOP 2.
Hier ging es um die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Bürgerhaus. Zunächst erläuterte der Bürgermeister den Text der Benutzungsordnung, der dann an zwei Stellen nochmals angepasst werden musste. Danach befasste man sich mit der Gebührenordnung. Dem Vorschlag folgend wurden eine Gebühr bei der Bühnennutzung nach unter korrigiert sowie eine neue Gebühr (Erwerb von Müllbeutel) zusätzlich aufgenommen.
Der Ausschuss stimmte dieser Benutzungs- und Gebührenordnung mit den beschlossenen Veränderungen einstimmig zu. Sollte auch der Rat zustimmen, würde die neue Ordnung am 09.10.2025 im Heimatecho veröffentlicht und am Tage danach in Kraft treten.
In TOP 3 ging es im Anschluss um den zuvor zugelassenen Punkt, den Erlass einer Hebesatzsatzung, der von der Verwaltungsmitarbeiterin Janina Hürter erläutert wurde. Hebesätze werden in der Regel in der Haushaltssatzung festgelegt. Da wir aber in diesem Jahr keinen Beschluss zum Haushalt 2025 mehr hinbekommen, andererseits aber unsere bisherigen Hebesätze zum 01.01.2025 wegen einem neuen Berechnungszeitraum keine Gültigkeit mehr haben, sollte über eine Hebesatzsatzung Planungssicherheit erlangt werden.
Ich versuche dies Mal anhand der Grundsteuer B deutlich zu machen.
Der Messbetrag in 2024 beträgt 116.731,52 EUR. Mit dem bisherigen Hebesatz von 565 v.H. hatten wir Einnahmen in Höhe von 659.533 EUR.
Der neue Messbetrag ist nur noch auf 98.672,36 EUR angesetzt, also mehr als 18.000 EUR weniger. Bedeutet für unsere Gemeinde, dass wir bei gleichem Hebesatz ca. 100.000 EUR weniger Einnahmen durch die Grundsteuer B hätten.
Da dies von der Aufsichtsbehörde nie genehmigt würde (weil nicht zulässig bei unausgeglichenen Haushalten), wurde vorgeschlagen, den Hebesatz von 565 v.H. auf 669 v.H. zu erhöhen. Verbunden mit dem neuen Messbetrag hätte die Gemeinde Einnahmen von 660.118 EUR, also ungefähr so viel wie in 2024.
Eine vorgeschlagene Erhöhung auf 700 v.H. würde der Gemeinde eine Einnahme von 691.729 EUR erbringen, als etwas mehr als 32.000 EUR als bisher.
Über diese Erhöhung und den Erlass der Satzung entspann sich eine längere Diskussion, an deren Ende der Punkt einstimmig bei einer Enthaltung auf die Ratssitzung vertagt wurde.
Unter TOP 4 (Mitteilungen) wurde sich noch einmal intensiv über die Schriftführertätigkeit in 2025 ausgetauscht und nach Lösungen gesucht.
Ohne Anfragen der Ausschussmitglieder endete die Sitzungsrunde um 20.53 Uhr.