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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vallendar

Aufgrund der §§ 1, 2, 3 und 9 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG), in Verbindung mit § 1 Landesverordnung über die Zuständigkeit der Allgemeinen Ordnungsbehörden und des § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) in Verbindung mit den §§ 35 Satz 2, 41 und 43 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar als zuständige Ordnungsbehörde folgende

Allgemeinverfügung

1. Anlässlich des in Weitersburg stattfindenden Schwerdonnerstagsumzuges ist es für Donnerstag, den 16.02.2023 in der Zeit von 13:00 Uhr - 24:00 Uhr, für den gesamten in der anliegenden Karte definierten Bereich (rot markierter Bereich im Kartenausschnitt) im nachfolgend aufgeführten öffentlichen Raum in den nachfolgenden Straßen verboten Glasbehälter (z. B. Gläser, Flaschen, Tassen, Glasflacons) mit sich zu führen. Dieses Verbot sowie die nachfolgend aufgeführten Verbote erstrecken sich bei den Straßen im Grenzbereich auf beide Straßenseiten.

2. Ausgenommen von dem Verbot nach Ziffer 3 ist das Mitführen von Glasgebinden (Ziffer 1) und sonstigen Getränkegebinden mit alkoholischem Inhalt (Ziffer 2) durch Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.

Der Verbotsbereich wird - wie aus der Anlage, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, ersichtlich wie folgt festgelegt:

  • Humboldtstraße: Von der Einmündung Seitenweg in Richtung Grillhütte bis zur Einmündung „Alte Vallendarer Straße“, „Auf dem Sand“

  • „Auf dem Sand“

  • Hauptstraße von Einmündung „Alte Vallendarer Straße“ bis Einmündung „Keltrisstraße“, „Grenzhausener Straße“ bis zur Einmündung „Am Römergrund“

  • Peter-Friedhofen-Straße: Von der Einmündung „Zum Weiherstadion“, bis zur Einmündung in die Grenzhausener Straße, inkl. Schulgelände und Parkplatz in der Peter-Friedhofen-Straße sowie bis zur Einmündung „Alte Vallendarer Straße“

  • Ober der Heege

  • Ringstraße: Von der Einmündung „Hauptstraße“ bis zur Einmündung „Am Sonnenberg“

  • Bendorfer Straße von der Ringstraße bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße, dem Schulweg bis zur Peter-Friedhofen-Straße einschl. des gesamten „Dorfplatzes“

  • Keltrisstraße: von der Steinackerstraße bis zur Einmündung Grenzhausener Straße/Hauptstraße“

  • Im Staffelstück von der Einmündung Grenzhausener Straße bis zur Einmündung in die Keltrisstraße

  • Am Sonnenberg

  • Steinackerstraße

  • Grüner Weg

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet.

Die Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Verstößen, sowie sonstigen Änderungen der Gefahrenlage weitergehende Anordnungen zu treffen.

Zwangsmittelandrohung

Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung wird als Zwangsmittel gemäß §§ 1, 2, 61, 62, 65 und 66 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) in der z.Zt. geltenden Fassung der unmittelbare Zwang gewählt. Der unmittelbare Zwang erfolgt durch Wegnahme der mitgeführten Glasbehältnisse. Mildere Zwangsmittel wie z.B. Zwangsgeld erscheinen nicht geeignet die durch zerbrechendes Glas auftretende Gefahr für die Gesundheit der teilnehmenden Personen zu verhindern. Daher ist der unmittelbare Zwang das gebotene Mittel zur Abwehr dieser Gefahr.

Wirksamwerden

Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben und wird an diesem Tage wirksam. Sie kann mit ihrer Begründung in der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, Zimmer 111, 56179 Vallendar, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweis

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Allgemeinverfügung kann nach § 80 Abs. 5 VwGO das Verwaltungsgericht Koblenz, Deinhardplatz 4, 56068 Koblenz, angerufen und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar eingegangen ist.

Vallendar, 30.01.2023 — Fred Pretz, Bürgermeister