Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass die nachstehenden Abgaben wie folgt fällig werden:
| Grundsteuer A und B, Fällig am 21.02.2025 | I. Quartal 2025 |
| Gewerbesteuer, Fällig am 15.02.2025 | I. Quartal 2025 |
Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig, unter Angabe der Bürger- und Buchungsnummer, auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Vallendar:
| Sparkasse Koblenz | IBAN: DE77570501200004000048 |
| VR-Bank RheinAhrEifel eG | IBAN: DE23577615914156866300 |
Nach dem 15.02.2025 (Gewerbesteuer) bzw. dem 21.02.2025 (Grundsteuer A und B) werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.
Nutzen Sie zur Begleichung Ihrer Steuern und Gebühren die einfache, sichere und bequeme Zahlungsmethode der Einzugsermächtigung.
Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vallendar unter www.vg-vallendar.de/bankverbindungen.