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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus
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Bauleitplanverfahren

Der Stadtrat hat am 16.12.2022 die Entwürfe zu den folgenden Bauleitplanverfahren und deren öffentliche Auslegung beschlossen:

a) Bebauungsplan Nr. 293 „Quartier Festungspark - ehem. Fritsch-Kaserne“

b) Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Aufstellung

befindlichen Bebauungsplans Nr. 293 „Quartier Festungspark - ehem. Fritsch-Kaserne“ im Parallelverfahren

Die Entwürfe können vom 13.02.2023 bis einschließlich 29.03.2023 bei der Stadtverwaltung Koblenz -Bauberatungszentrum-, Bahnhofstraße 47 (Erdgeschoss), von Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite www.koblenz.de im Bereich Umwelt und Planung / Stadtplanung / Bebauungspläne / Offenlage von Bauleitplänen eingesehen und über das Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) abgerufen werden. Im v. g. Zeitraum können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Koblenz -Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung-, Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz, vorgebracht werden. Die Stellungnahmen können in dem o. g. Zeitraum auch elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@stadt.koblenz.de oder per FAX an die Nr. 0261/129 3300 gesendet werden. Die während der Auslegungsfrist vorgebrachten Stellungnahmen zu den Verfahren haben Anspruch auf Prüfung. Nicht fristgerecht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung weisen wir ergänzend darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Den Bauleitplanentwürfen ist jeweils eine Begründung mit Umweltbericht beigefügt.

Der Umweltbericht enthält eine Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen (Bestandsaufnahme, Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung und bei Durchführung der Planung) mit Informationen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Biotope, Biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild / Erholung, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. Weiterhin liegen umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (tlw. in Form von Fachgutachten) zu folgenden Themenblöcken vor:

zum Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope, Biologische Vielfalt: Beiträge Artenschutz/Naturschutz, Wald, Dach-/Fassadenbegrünung

zum Schutzgut Fläche/Boden und Wasser: Altlasten/Altstandort, Entwässerung, Regenwassermanagement, Abwasser

zum Schutzgut Klima und Luft: Klimauntersuchung, Energiekonzept

zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter: Archäologie, Wegeverbindung Nachbargemeinde

zum Schutzgut Mensch und Gesundheit: Immissionen und Emissionen (Lärm, Schadstoffe, Geruch (Verkehr, Gewerbe, Sportanlagen, Deponie, Neu/Rückbau)), Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten, Masterplan Medien und Verkehr (Bedarfsplanung Infrastruktur), Wohnraum/ Wohnverhältnisse, Gemeinbedarfsinfrastruktur.

Ansprechpartner: Herr Althoff, Tel. Nr. 0261/129-3165.

Koblenz, 25.01.2023 Stadtverwaltung Koblenz  —  David Langner
Oberbürgermeister
www.bekanntmachungen.koblenz.de