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Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus
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Das Ordnungsamt bittet um Freischnitt

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei.

Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.

Beim Ordnungsamt eingehende Hinweise und Beschwerden sowie durchgeführte Ortsbesichtigungen zeigen uns, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit und zu hoch wachsende Hecken bestehen.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der StVO bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie.

Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

1.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefahren nutzen können.

Beachten Sie auch das sog. „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern einzuhalten ist, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs darf bis zu einer Höhe von 2,50 Metern nicht über den Gehweg ragen.

Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, muss über die gesamte Fahrbahn ein Lichtraum von 4,5 Metern frei bleiben.

2.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßen, Einmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. Achten Sie darauf, dass die Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.

3.

Schneiden Sie auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern so weit zurück, dass die Straßenlaternen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Besonders die Straßenbeleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit. Deren einwandfreie Funktion soll auch Sie in der Dunkelheit vor möglichen Gefahren schützen.

Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie unsere Hinweise.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Gestaltung eines sicheren Verkehrsraumes wären wir Ihnen dankbar.

Das Schnittgut kann kostenlos im Schüttbunker im ehemaligen Hafengelände in Vallendar (hinter dem Bahnhof) entsorgt werden.

Bitte beachten Sie, dass es in der Vegetationsschutzperiode vom 01. März bis 30. September eines jeden Jahres verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Bäume und Gebüsche zu roden, komplett abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören.

Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar  — 
als örtliche Ordnungsbehörde FB 3  — 
-Straßenverkehrsbehörde- —