Titel Logo
Heimat-Echo - Heimat- und Bürgerzeitung Verbandsgemeinde Vallendar
Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sie planen eine Veranstaltung? Bitte denken Sie an die Genehmigungen

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls die hierfür erforderlichen Genehmigungen frühzeitig schriftlich (oder per Email) beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die örtliche Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Vallendar ist hier der richtige Ansprechpartner. Sie erreichen uns per Email unter: ordnungsamt@vg-vallendar.de oder telefonisch unter 0261/6503-131 oder 6503-166.

Wofür brauche ich eine Genehmigung?

Insbesondere werden Genehmigungen erteilt für:

  • Ausnahmen zur Musikwiedergabe über den vorgeschriebenen Richtwerten des Landesimmissionsschutzgesetzes (z.B. Nachtruhe ab 22 Uhr) gem. § 4 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 LImSchG
  • Gestattung zum Ausschank von Alkohol gem. § 12 GastG
  • Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
  • Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung von öffentlichen Straßen und Plätzen gem. § 29 i.V.m. § 45 StVO
  • Sondernutzungserlaubnis zur übermäßigen Beanspruchung öffentlicher Straßen und Plätze (z.B. durch den Aufbau von Tischen, Bänken, Zelten, Imbisswagen etc.)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unter https://www.vallendar.eu/formulare01.0.html finden Sie unter der Rubrik örtliche Ordnungsbehörde den „Antrag für Veranstaltungen bzgl. Sondernutzung, Immissionen und Gestattung zum Ausschank“ dieser ist bei Veranstaltungen bis 1.000 Teilnehmer 4 Wochen vorher zu stellen, bei Veranstaltungen über 1.000 Teilnehmer mindestens 3 Monate vorher komplett einzureichen. Dem Antrag ist ein Plan der Aufbauten, Umzugsstrecken, etc. mit Einzeichnung der benötigten öffentlichen Fläche beizufügen.

Gegebenenfalls wird bei größeren Veranstaltungen ein Sicherheitskonzept gefordert.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig, die Verbandsgemeinde erhebt hier lediglich die vorgeschriebenen Mindestgebühren. Eine Gebührenbefreiung nach § 8 LGebG kann bei Antragstellung z.B. aufgrund nachgewiesener Gemeinnützigkeit des Vereins beantragt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der neuen Sicherheitsbestimmungen, die Bearbeitungszeit mit Prüfung der Veranstaltung, Abstimmung mit anderen Behörden und erstellen der Auflagenbescheide, mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar — 
Fachbereich 3 - Bürgerdienste  — 
Sachgebietsgruppe: Sicherheit, Ordnung und Verkehr  — 
Frau König 0261/6503-131  — 
oder Frau Meier 0261/6503-166  — 
ordnungsamt@vg-vallendar.de  — 

=============================