Am Donnerstag, 14.12.2023, fand eine 41. Sitzung des Stadtrates von Mülheim-Kärlich statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Erfrischungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Europa- und Kommunalwahl
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Mitgliedern des Wahlvorstandes für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei der Kommunalwahl 2024 ein Erfrischungsgeld von je 75 € für Beisitzer und je 100 € für Schriftführer und Wahlvorsteher zu gewähren.
Der Stadtrat hat beschlossen, diese Regelung auf eventuelle Folgetage sowie eventuelle hinzugezogene Hilfskräfte auszudehnen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2024 bereitgestellt werden.
3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Mülheim-Kärlich vom 17.12.2015
Der Stadtrat hat einstimmig die Satzungsänderung beschlossen. Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schwimmbadfahrten der Grundschulen in der Stadt Mülheim-Kärlich
Der Stadtrat hat einstimmig jede Möglichkeit zur Durchführung von Schulschwimmangeboten an den Grundschulen der Stadt Mülheim-Kärlich begrüßt. Der Stadtbürgermeister wurde ermächtigt, im Rahmen dieser Haushaltsansätze notwendige Verträge mit Schwimmbadträgern einzugehen und notwendige Transportaufträge zu beauftragen. Vor Abschluss der Verträge hat der Stadtbürgermeister die Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden zu informieren.
Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Industriepark "Am guten Mann, Teil 2"
Anordnung der Umlegung gem. § 46 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "9. Änderung und Erweiterung Depot III"
Der Stadtrat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
| 1. | Aufgrund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) wird die Umlegung für das Gewebegebiet „9. Änderung und Erweiterung Depot III“ angeordnet. Der Umlegung liegt der in der Aufstellung befindliche Bebauungsplan „9. Änderung & Erweiterung Depot III“ zugrunde. |
| 2. | Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim-Kärlich übertragen. |
| 3. | Der mit der Investorengemeinschaft abgeschlossene städtebauliche Vertrag soll um die Übernahme der entstehenden Kosten für die gesetzliche Baulandumlegung erweitert werden. |
Abbrucharbeiten Kärlicher Straße 13, Mülheim-Kärlich
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Abbrucharbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 58.791,28 € zu erteilen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilung im Namen der Stadt Mülheim Kärlich vorzunehmen.
Forstwirtschaftsplan 2024 der Stadt Mülheim-Kärlich
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024 zuzustimmen und die jeweiligen Mittel im Haushalt 2024 einzuplanen. Der vom Forstamtsleiter angeregte Förderantrag soll weiterverfolgt werden.
BAT-Konzept (Biotopbaum, Altholz und Totholz-Konzept)
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, das BAT-Konzept im Gemeindewald Mülheim-Kärlich anzuwenden.
Information zum Brennholzverkauf über Webshop
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Preise für Brennholz für die Saison 2023/2024 wie folgt festzulegen:
Buche/Eiche: 70,00 €/Fm netto
Weichhölzer: 56,00 €/Fm netto
Nadelhölzer: 52,50 €/Fm netto
Anpassung Hundesteuersatzung
Der Stadtrat hat einstimmig die Hundesteuersatzung beschlossen.
Mobilitätsstation; hier: Teilnahme am KIPKI-Wettbewerb
Der Stadtrat hat einstimmig der Errichtung der Mobilitätsstation am Schienenhaltepunkt im Stadtteil Urmitz/Bahnhof sowie der Teilnahme am KIPKI-Wettbewerb gemeinsam mit den SKSL-Kommunen für die Errichtung von Mobilitätsstationen zugestimmt und beauftragt die Verwaltung mit der Förderantragstellung für den KIPKI Wettbewerb.
Auftragsvergabe zum Gasbezug des Freizeitbades Tauris für das Jahr 2024
Der Stadtbürgermeister wurde ermächtigt, den Auftrag an den im Rahmen der Ausschreibung ermittelten wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Vertrag mit dem wirtschaftlichsten Anbieter daraufhin abzuschließen.
Wirtschaftsplan 2024 des Freizeit-/und Wirtschaftsunternehmens der Stadt Mülheim-Kärlich
Der Stadtrat hat einstimmig dem Wirtschaftsplan des FWU für das Jahr 2024 zugestimmt.
EU-beihilfenrechtliche Betrauung des FWU hinsichtlich der Sparte "Tauris"
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die im sogenannten „Almunia-Paket“ der Europäischen Kommission aufgeführten Kriterien für kommunale „Ausgleichsleistungen“, d.h. für alle vom Staat oder aus staatlichen (kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile, an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben beachtet werden und dass öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an das FWU gewährt werden dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen Betrauungsaktes reicht. Die Stadt Mülheim-Kärlich betraut das FWU durch den Akt mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Der beschlossene Betrauungsakt wird für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2033 erlassen.
Die Stadt Mülheim-Kärlich verzichtet zudem auf die Geltendmachung möglicher nach dem EU-Beihilfenrecht bestehender - Rückzahlungsansprüche gegenüber dem FWU aufgrund in der Vergangenheit erbrachter Ausgleichsleistungen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen.
Erlass einer neuen Ausbaubeitragssatzung zum Zwecke der Einführung des wiederkehrende Straßenausbaubeitrages
Der Stadtrat hat einstimmig die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen beschlossen.
Erlass einer Satzung zum Zwecke der Einführung wiederkehrender Beiträge für Feld-, Weinbergs- und Waldwege
Der Stadtrat hat einstimmig die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege beschlossen.
Beitragsmäßige Abrechnung der Ausbaumaßnahme "Heeresstraße 2 / Ecke Weißenthurmer Straße" im Stadtteil Kärlich
Der Stadtrat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Die vorgenannten, im Einmündungsbereich der Heeresstraße 2 / Ecke Weißenthurmer Straße geplanten Ausbauarbeiten sollen durchgeführt werden.
2. Die beitragsfähigen Investitionsaufwendungen werden im Wege der Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge abgerechnet.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Mülheim-Kärlich für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2024 anzunehmen.
Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 288.964,00 € und die investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.871.910,00 € aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Stadtrat einstimmig einen Beschluss zu einer Vertragsangelegenheit gefasst.