Am Donnerstag, 12.12.2024, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Kaltenengers statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Oberstraße
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen:
a) die Maßnahme zur Sanierung der Fahrbahn in der Oberstraße sowie den Erdarbeiten für das Herstellen zwei neuer Straßenbeleuchtungen zum Angebotspreis in Höhe von 70.678,25 € unter Vorbehalt der abschließenden rechnerischen und fachtechnischen Prüfung zu vergeben,
b) das Errichten der Beleuchtungsmasten an den Rahmenvertragspartner in Höhe von ca. 7.200,00 € zu vergeben und
c) die Verwaltung zu beauftragen, die Aufträge im Namen der Ortsgemeinde Kaltenengers entsprechend zu erteilen.
Erfrischungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Wahlvorstandes für die Bundestagswahl 2025
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Mitgliedern des Wahlvorstandes für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bundestagswahl 2025 ein Erfrischungsgeld von je 75 € für Beisitzer und Schriftführer und 100 € für Wahlvorsteher zu gewähren.
Der Ortsgemeinderat hat außerdem beschlossen, diese Regelung auf eventuell hinzugezogene Hilfskräfte auszudehnen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2025 bereitgestellt werden.
Auftragsvergaben für den Rückbau- und Wiederaufbau eines Bestandspavillons
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen den Ortsbürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden, zu ermächtigen, die zur Fortführung der Maßnahme und zur Einhaltung des Maßnahmenbeginns erforderlichen Auftragsvergaben nach Prüfung der Angebote, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilung vorzunehmen.
Abnahme des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Kaltenengers
Gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.11.2024 hat der Ortsgemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der gemäß §§ 43 ff Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) festgestellt.
2. Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 199.100,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Auszahlungen in Höhe von 32.600,00 € und Einzahlungen (Kreditermächtigungen) in Höhe von 34.780,00 € übertragen.
3. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
Zum Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Dieter Pauly gewählt.
Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 198.580 € und die investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.928.500 € aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen wurden die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.336.600 € übertragen.
Hebesatzsatzung für Grundsteuer A, Grundsteuer B & Gewerbesteuer
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig die Hebesatzsatzung beschlossen.
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der vorgelegten Form anzunehmen.
Annahme von Spenden
Der Ortsgemeinderat hat der Annahme der Spende in Höhe von 1000 € einstimmig zugestimmt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat einen Beschluss zu einer Grundstücksangelegenheit gefasst.