Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kaltenengers hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2024 aufgrund des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der gültigen Fassung, § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der gültigen Fassung, § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der gültigen Fassung und § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der gültigen Fassung, die folgende Satzung beschlossen:
(1) Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird für das Jahr 2025 und die Folgejahre auf 345 % festgesetzt.
(2) Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird für das Jahr 2025 und die Folgejahre auf 465 % festgesetzt.
(3) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Jahr 2025 und die Folgejahre auf 380 % festgesetzt.
(1) Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung:
Die vorstehende Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Kaltenengers, den 03.01.2025
gez. Jürgen Karbach, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Ortsgemeinde Bassenheim unter Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.