Hiermit lade ich alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen (Angliederungsgenossenschaft) der Ortsgemeinde Bassenheim zu der am Donnerstag, den 23.03.2023, um 18:00 Uhr, stattfindenden nicht öffentlichen Sitzung der Angliederungsgenossenschaft Bassenheim ein.
Ort: Foyer der Karmelenberghalle, Koblenzer Str. 51 in 56220 Bassenheim
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Feststellung der form- und fristgerechten Ordnungsmäßigkeit der Einladung |
| 2. | Feststellung der Anzahl der anwesenden Angliederungsgenossinnen und Angliederungsgenossen und derer, die einen Vertreter entsandt haben, sowie die Feststellung der Grundflächen, die vertreten werden. (Beschlussfähigkeit) |
| 3. | Zulassung von Nichtgenossen |
| 4. | Genehmigung der Tagesordnung |
| 5. | Beschluss über die Ausgleichszahlung ab 01.04.2022 |
| 6. | Beschluss zur Neufassung der Satzung der Angliederungsgenossenschaft |
| 7. | Beschluss zur Übertragung der Verwaltung an die Gemeinde |
| 8. | Sachbericht und Kassenbericht |
| 9. | Abstimmung zur Entlastung des Angliederungsvorstandes |
| 10. | Wahl eines Jagdvorstehers |
| 11. | Verschiedenes |
Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Angliederungsgenossenschaft hat jeder Eigentümer bei der Versammlung entsprechende Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.
Jeder berechtigte Eigentümer, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls entsprechend auszuweisen.
Als Nachweis über die zu haltende Fläche ist der Grundbuchauszug bei der Registrierung der Anwesenheit vorzulegen.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Gesamthandeigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können. Dies gilt auch für Ehepaare.
Die Sitzung ist nicht öffentlich. Zur sachdienlichen Unterstützung können vom Versammlungsleiter jedoch Nichtgenossen zugelassen werden.
Der Satzungsentwurf kann bei der Verbandsgemeinde Verwaltung Weißenthurm in Zimmer 114 eingesehen werden.
Des Weiteren können Sie sich bei Rückfragen an Herr Kronenberg (Tel. 02637-913154 oder daniel.kronenberg@vgwthurm.de) wenden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir möglichst viele Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft an dem o.g. Termin begrüßen können.