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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 10/2026
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Abgabenmahnung

Die Verbandsgemeindekasse Weißenthurm macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2026 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren, Gebühren für Wasser und Abwasser und sonstige Beiträge für das 1. Quartal 2026

und ältere Rückstände werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 LVwVG öffentlich gemahnt.

Unsere Bankverbindungen lauten:

Bank

BIC/ IBAN

Sparkasse Koblenz

MALADE51KOB

IBAN: DE16 5705 0120 0003 0001 06

VR Bank RheinAhrEifel eG

GENODED1BNA

IBAN: DE10 5776 1591 7071 8405 00

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz öffentlich gemahnt und aufgefordert, ihrer Zahlungspflicht umgehend nachzukommen.

Ebenfalls werden auch alle sonstigen festgesetzten und fälligen Abgaben, Gebühren, Beiträge, Mieten und Pachten etc., die nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes beizutreiben sind, hiermit öffentlich gemahnt und die Schuldner aufgefordert, umgehend die Rückstände zu bezahlen.

Nach Ablauf einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe dieser öffentlichen Abgaben-Mahnung werden die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen und aufgrund der Abgabenordnung (AO) vom 13.06.1976, § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:

Für den angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet 1 (eins) von Hundert des auf volle 50,00 EUR abgerundeten Betrages.

Wir bitten alle Abgabenpflichtigen, ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen, damit Vollstreckungsmaßnahmen nicht notwendig werden.

Nutzen Sie zur Begleichung Ihrer Steuern und Gebühren die einfache, sichere und bequeme Zahlungsmethode der Einzugsermächtigung.

Ein SEPA-Lastschriftmandat hat viele Vorteile:

  • Steuerpflichtige müssen sich nicht um Überweisungen kümmern und sparen so Zeit
  • Steuerpflichtige sparen bares Geld: Je nach Bank werden bis zu 3 Euro pro
  • Abbuchung erhoben, die mit einer Einzugsermächtigung nicht fällig werden
  • Steuerpflichtige können nicht vergessen, die Zahlungen zu leisten und vermeiden so mögliche Mahngebühren
  • Auch die Erstattung eines Guthabens ist mit einem Lastschriftmandat einfacher

Bei Fragen hierzu stehen Ihnen Frau Zimmermann 02637/913-118 und Frau Koek 02637/913-158 zur Verfügung.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit ein solches SEPA-Mandat direkt im Internet auszufüllen.

Verwenden Sie hierfür einfach den folgenden QR-Code.

Verbandsgemeindekasse Weißenthurm