Am Mittwoch, 19.02.2025, fand eine Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Mülheim-Kärlich statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Zu Beginn der Sitzung verpflichtete der Stadtbürgermeister ein Ausschussmitglied auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO).
Sachstand über die Sanierung der Friedhofskapelle
Der Bau- und Vergabeausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.
Errichtung einer Lagerhalle auf dem Parkplatz des Friedhofes
Der Bau- und Vergabeausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen, den Stadtbürgermeister zu ermächtigten, im Einvernehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden, die Aufträge unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben an die wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilungen vorzunehmen.
Überschreitung der Baugrenze durch eine Terrassenüberdachung
Der Bau- und Vergabeausschuss hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB nicht zu erteilen.