Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,
liebe Schülerinnen und Schüler,
im Land Rheinland-Pfalz sind die Möglichkeiten für eine Schulbuchausleihe geschaffen. Grundsätzlich erfolgt die Ausleihe der Schulbücher entgeltlich, es sei denn, Eltern und Erziehungsberechtigte unterschreiten eine bestimmte festgelegte Einkommensgrenze.
Diese beträgt für Alleinerziehende mit einem Kind 22.750 € zzgl. 3.750 € für jedes weitere Kind. Für zusammenlebende Sorgeberechtigte (oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt) liegt die Einkommensgrenze bei einem Kind bei 26.500 € zzgl. 3.750 € für jedes weitere Kind.
Eltern und Erziehungsberechtigte können, sofern ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, die Schulbücher sowie ergänzende Druckschriften (Arbeitshefte) kostenfrei ausleihen.
Die unentgeltliche Ausleihe erfordert in jedem Schuljahr einen neuen Antrag, der in Ihrer Schule erhältlich ist. Alternativ können Sie erstmalig für das Schuljahr 2026/2027 den Antrag auf Lernmittelfreiheit online über unsere Homepage einreichen: www.verbandsgemeindeweissenthurm.de/buergerservice-rathaus/online-formulare
Bitte denken Sie daran, Ihre Einkommensnachweise mitzusenden.
Alle Anträge auf Lernmittelfreiheit müssen bis spätestens 16.03.2026 bei dem zuständigen Schulträger abgegeben werden.
Sollten Sie Ihren Antrag nicht fristgerecht einreichen, können Sie die Lernmittel nur entgeltlich ausleihen oder auf eigene Kosten erwerben.
Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Schulabteilung, unter den Telefonnummern 02637/913-411 und 02637/913-451 gerne zur Verfügung.