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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 12/2023
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates von Urmitz

Am Donnerstag, 23.02.2023, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Urmitz statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Vollzug des § 33 GemO

Der Ortsgemeinderat hat den Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Bediensteten für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen.

Zuschuss an den Angelclub Geduld 1923 e.V.

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Angelclub Geduld 1923 e.V. anlässlich seines 100-jährigen Bestehens und der geplanten Jubiläumsfeierlichkeit mit einem Gesamtbetrag von 200,- Euro zu unterstützen.

Vergabe von Rahmenverträgen für Zeitvertragsarbeiten verschiedener Gewerke der Bauunterhaltung im Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, sich bei den genannten Fachlosen an der Gemeinschaftsausschreibung „Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsaufgaben“ (mit der Verbandsgemeinde, den Verbandsgemeindewerken und den weiteren verbandsangehörigen Städten/Ortsgemeinden) zu beteiligen und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilungen vorzunehmen.

Richtlinien für den Umweltfonds 2023

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 durch die Kommunalaufsicht, hat der Ortsgemeinderat die Richtlinien für die zuvor genannten Maßnahmenstränge verabschiedet und einstimmig die Fortführung der Förderung der Maßnahmenstränge beschlossen.

Sollten die im Haushaltsplan berücksichtigten Mittel frühzeitig erschöpft sein und sollte der Ortsgemeinderat einen Nachtragshaushalt für weitere, die Maßnahmenstränge betreffende Fördermittel beschließen, behalten die mit diesem Beschluss verabschiedeten Richtlinien ihre Gültigkeit.

Darüber hinaus hat der Ortsgemeinderat die ortsgemeindeseitige Arbeitsgruppe ermächtigt, die beschlossenen Richtlinien bei Bedarf unterjährig anzupassen und ggf. weitere Förderstränge aufzusetzen und dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Richtlinien sollen nach Beschlussfassung ortsüblich bekannt gemacht werden.

Abschluss eines Betriebsführungs- und Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtungsanlage in Urmitz

Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt sowie die Kostenschätzung zur Kenntnis genommen, der Ausschreibung über den Abschluss eines Betriebsführungs- und Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtungsanlage in Urmitz einstimmig zugestimmt und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Des Weiteren wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ermächtigt, den Auftrag im Namen der Ortsgemeinde zu erteilen.

1. Änderung des Bebauungsplanes "Südlicher Ortsrand"

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand“ im Bereich der Art der baulichen Nutzung „WA 2“ gemäß der Beschreibung in der Sachlage zu ändern (Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)).

Die detaillierte Formulierung der Festsetzungen soll vor Einleitung der Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Planungsaufsicht, und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde abgestimmt werden.

Es soll ein vereinfachtes Planänderungsverfahren gemäß § 13 BauGB wie folgt durchgeführt werden:

a) Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet;

b) Auf die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB) wird verzichtet;

c) Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen des Offenlegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB ermöglicht (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB);

d) Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird innerhalb der Offenlegungsfrist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BauGB).

Weiterhin wird im vereinfachten Verfahren von den umweltbezogenen Bestimmungen (Umweltprüfung/Überwachung) gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Vorlage der Planentwürfe für die Bebauungsplanänderung (Deckblatt zur Planzeichnung, Änderung der Textlichen Festsetzungen, Begründung) das gemäß dem Baugesetzbuch erforderliche Verfahren durchzuführen.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 162.060,00 € und die investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 934.504,14 € aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Urmitz für das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten Form anzunehmen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat einstimmig Beschlüsse zu Vertragsangelegenheiten gefasst.