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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 12/2024
Aus den Gemeinden
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Gewässerschau nach § 101 Landeswassergesetz (LWG)

Schau der Nette (Gewässer II. Ordnung) im Bereich Mosellaschacht (Mayen-Hausen) bis zur Nettemündung bei Weißenthurm

In Vollzug des § 101 LWG findet am Montag, den 08.04., Dienstag, den 09.04. und Mittwoch, den 10.04.2024 eine Schau der Nette im Bereich Mosellaschacht bis zur Nettemündung statt.

Uhrzeiten und Treffpunkte zu den einzelnen Terminen sind wie folgt geplant:

1. Montag, 08.04.2024

8.00 Uhr

unbefestigter Parkplatz südlich der Fischteiche des ASV

„Biss auf Biss“ im Bereich Mosellaschacht, Gemarkung Trimbs

Ende:

Oberwertsmühle bei Ochtendung

2. Dienstag, 09.04.2024

8.00 Uhr

Oberwertsmühle bei Ochtendung

Ende:

Parkplatz Rauschermühle bei Plaidt

3. Mittwoch, 10.04.2024

8.00 Uhr

Parkplatz Rauschermühle bei Plaidt

Ende:

Nettemündung in den Rhein bei Weißenthurm

Die Schaukommission wird gebildet aus:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

- Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz -

als Obere Wasserbehörde und wasserwirtschaftliche Fachbehörde

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

als Untere Wasser-, Untere Naturschutz-, Untere Fischereibehörde und als Gewässerunterhaltungspflichtiger nach § 35 Abs. 1 LWG.

Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Verbänden ist es gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz freigestellt, an der Gewässerschau teilzunehmen.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz
Koblenz, den 07.03.2024
Im Auftrag
Thomas Müller