Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in seiner jeweils geltenden Fassung, wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Westlich des Deutschpfädchens“ nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss am 06. März 2025 aufgestellt worden ist.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde St Sebastian, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen, nach telefonischer Vereinbarung von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.vgwthurm.de eingesehen werden.